Der häufigste Fehler bei der Praxisausfallversicherung ist eine zu kurze Karenzzeit bei gleichzeitig unzureichender Deckungssumme. Viele niedergelassene Ärzte wählen eine Karenzzeit von 14 Tagen, obwohl die Fixkosten der Praxis – Miete, Personal, Leasing – bereits ab Tag eins weiterlaufen. Ebenso wird die monatliche Deckungssumme häufig auf Basis veralteter Umsatzzahlen kalkuliert.

Hintergrund

Die Praxisausfallversicherung soll die laufenden Betriebskosten abdecken, wenn der Praxisinhaber krankheits- oder unfallbedingt ausfällt. Typische Fehler im Überblick:

  • Zu niedrige Tagessätze: Die Versicherungssumme deckt nicht die tatsächlichen Fixkosten inklusive Personalkosten und Kreditraten.
  • Keine Anpassung nach Praxiswachstum: Wer Mitarbeiter einstellt oder investiert, muss die Police aktualisieren.
  • Fehlende Nachhaftung: Nach Praxisaufgabe oder Verkauf endet der Schutz oft abrupt, obwohl Nachforderungen möglich sind.
  • Verwechslung mit Krankentagegeld: Die Praxisausfallversicherung ersetzt Betriebskosten, nicht das persönliche Einkommen.

Wann gilt das nicht?

Bei reinen Angestelltenverhältnissen ohne eigene Praxis ist eine Praxisausfallversicherung nicht relevant. Auch in Gemeinschaftspraxen mit gleichwertigem Vertretungskonzept kann der Bedarf geringer sein – eine individuelle Analyse bleibt dennoch empfehlenswert.

Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Ärzte dabei, Deckungslücken in der Praxisausfallversicherung systematisch zu identifizieren und passgenau abzusichern.

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