Der häufigste Fehler bei der Praxisbewertung ist die unreflektierte Übernahme pauschaler Goodwill-Faktoren, ohne die individuellen Ertragsaussichten und Standortfaktoren der Praxis zu berücksichtigen. Käufer zahlen dadurch oft zu viel, Verkäufer setzen den Preis zu niedrig an. Eine fundierte Bewertung kombiniert immer Substanzwert und Ertragswert.

Hintergrund

Die Bundesärztekammer empfiehlt das modifizierte Ertragswertverfahren als Standardmethode. Dennoch treten regelmäßig folgende Fehler auf:

  • Goodwill-Überbewertung: Der ideelle Wert wird pauschal mit 20–50 % des Jahresumsatzes angesetzt, ohne Patientenstruktur, Altersverteilung und Standortbindung zu analysieren.
  • Veraltete Zahlen: Bewertungen basieren auf BWA-Daten, die zwei oder mehr Jahre alt sind.
  • Ignorieren der Inhaberabhängigkeit: Praxen mit hoher Arztbindung verlieren beim Inhaberwechsel überproportional Patienten.
  • Fehlende Investitionsplanung: Sanierungsbedarf bei Räumen oder Geräten wird nicht vom Kaufpreis abgezogen.

Wann gilt das nicht?

Bei reinen KV-Sitzübertragungen ohne materiellen Praxiswert (z. B. bei Filialpraxen oder Sitzverlegungen) gelten vereinfachte Bewertungsansätze. Auch bei Gemeinschaftspraxen mit gesellschaftsvertraglicher Abfindungsklausel kann ein anderes Verfahren maßgeblich sein.

Ärzteversichert empfiehlt, vor jeder Praxistransaktion eine unabhängige Bewertung durch einen auf Heilberufe spezialisierten Gutachter einzuholen.

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