Der häufigste Fehler bei der Praxisfinanzierung ist die Aufnahme eines Darlehens bei nur einer Bank, ohne Konditionen systematisch zu vergleichen. Ärzte erhalten als Heilberufler in der Regel sehr günstige Finanzierungskonditionen – diese Verhandlungsposition wird jedoch selten ausgeschöpft. Bereits 0,3 Prozentpunkte Zinsunterschied können über die Laufzeit einen fünfstelligen Betrag ausmachen.
Hintergrund
Bei einer typischen Praxisfinanzierung zwischen 200.000 und 600.000 Euro treten regelmäßig folgende Fehler auf:
- Keine Sondertilgungsoption vereinbart: Gerade in umsatzstarken Jahren ist die Möglichkeit zur Sondertilgung ein erheblicher Vorteil.
- Tilgungsfreie Anlaufphase zu kurz: Die ersten 6–12 Monate nach Niederlassung sind umsatzschwach – eine ausreichende tilgungsfreie Phase ist essenziell.
- KfW-Fördermittel nicht beantragt: ERP-Gründerkredite bieten günstigere Zinsen und müssen vor der Investition beantragt werden.
- Eigenkapitaleinsatz falsch kalkuliert: Zu viel Eigenkapital bindet Liquidität, zu wenig erhöht die Zinsbelastung.
Wann gilt das nicht?
Bei kleineren Investitionen unter 50.000 Euro (z. B. Geräte-Leasing) gelten vereinfachte Finanzierungswege. Auch angestellte Ärzte ohne Niederlassungsabsicht benötigen keine Praxisfinanzierung.
Ärzteversichert berät Ärzte unabhängig zu Finanzierungsstrategien und vermittelt auf Heilberufe spezialisierte Finanzierungspartner.
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