Der häufigste Fehler bei der Praxisübernahme ist eine fehlende oder oberflächliche Due Diligence, bei der weder die wirtschaftliche Substanz noch die vertraglichen Verpflichtungen der Praxis systematisch geprüft werden. Ohne detaillierte Analyse von Umsatzentwicklung, Personalverträgen und Mietverhältnis zahlen Übernehmer regelmäßig zu viel. Eine Praxisübernahme ist eine Unternehmensakquisition und sollte entsprechend professionell begleitet werden.
Hintergrund
Typische Fehler bei der Praxisübernahme umfassen:
- Kaufpreis ohne unabhängige Bewertung akzeptiert: Der vom Abgeber genannte Preis basiert häufig auf Wunschvorstellungen statt auf dem tatsächlichen Ertragswert.
- Arbeitsverträge nicht geprüft: Bei einer Praxisübernahme gehen bestehende Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Erwerber über – einschließlich aller Ansprüche.
- Mietvertrag nicht verhandelt: Oft enthält der Praxismietvertrag keine Nachfolgeklausel oder ist nur mit Zustimmung des Vermieters übertragbar.
- Versicherungsschutz nicht rechtzeitig angepasst: Haftpflicht, Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung müssen ab dem Übernahmetag auf den neuen Inhaber laufen.
Wann gilt das nicht?
Bei einer Sitzübernahme ohne materiellen Praxiswert (z. B. bei reiner Kassenzulassung) ist der Prüfungsbedarf geringer. Auch Einstiege in bestehende BAG-Strukturen folgen anderen Regelungen.
Ärzteversichert berät Ärzte umfassend zur Absicherung bei Praxisübernahmen und sorgt dafür, dass vom ersten Tag an lückenloser Versicherungsschutz besteht.
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