Der häufigste Fehler bei QM-Systemen in der Arztpraxis ist die Einführung als reine Pflichtübung ohne tatsächliche Integration in den Praxisalltag, wodurch das System zur Papiertiger-Dokumentation verkommt. Seit 2004 sind alle Vertragsärzte nach § 135a SGB V zur Einführung eines Qualitätsmanagements verpflichtet. Die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) definiert die Mindestanforderungen.
Hintergrund
Ein funktionierendes QM-System verbessert nachweislich Patientensicherheit und Praxisorganisation. Häufige Fehler:
- Standard-Vorlagen ohne Anpassung übernommen: QM-Handbücher von der Stange spiegeln nicht die tatsächlichen Prozesse der eigenen Praxis wider.
- Team nicht eingebunden: Ohne aktive Beteiligung aller Praxismitarbeiter bleibt das QM-System ein Fremdkörper.
- Fehlermeldesystem fehlt: Das CIRS (Critical Incident Reporting System) ist ein Kernelement, wird aber häufig nicht eingerichtet.
- Keine regelmäßige Überprüfung: QM ist ein kontinuierlicher Prozess – jährliche interne Audits und Aktualisierungen sind notwendig.
- Zertifizierung mit Pflicht verwechselt: Eine Zertifizierung (z. B. nach QEP, KTQ oder ISO 9001) ist freiwillig, das QM selbst ist Pflicht.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich privatärztlich tätig sind, unterliegen nicht der QM-Richtlinie des G-BA. Allerdings kann ein QM-System auch hier haftungsrechtliche Vorteile bieten.
Ärzteversichert berät Ärzte dazu, wie ein professionelles QM-System auch versicherungsrechtliche Risiken reduzieren kann.
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