Der häufigste Fehler bei der Quartalsbericht-Analyse ist das bloße Zur-Kenntnis-Nehmen des Gesamthonorars, ohne die Fallwerte, RLV-Ausschöpfung und Einzelleistungsstatistiken systematisch auszuwerten. Ohne diese Detailanalyse bleiben Honorarpotenziale ungenutzt und Abrechnungsfehler unentdeckt. Der KV-Quartalsbericht ist das wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrument für Vertragsärzte.

Hintergrund

Jede KV stellt nach Quartalsende einen detaillierten Honorarbescheid zur Verfügung. Typische Analysefehler:

  • RLV-Überschreitung nicht bemerkt: Leistungen jenseits des Regelleistungsvolumens werden nur quotiert vergütet – eine gezielte Steuerung kann das Honorar deutlich verbessern.
  • Fallzahlen nicht mit Fachgruppe verglichen: Der Vergleich mit dem Fachgruppendurchschnitt zeigt, ob die Praxis unter- oder überdurchschnittlich abrechnet.
  • Absetzungen nicht nachverfolgt: Gestrichene EBM-Ziffern deuten auf systematische Abrechnungsfehler hin, die korrigiert werden sollten.
  • Widerspruchsfristen versäumt: Gegen fehlerhafte Honorarbescheide kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Ärzte erhalten keinen KV-Quartalsbericht. Auch Krankenhausärzte ohne eigene KV-Abrechnung sind nicht betroffen.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Quartalsberichts-Analyse mit einer regelmäßigen Versicherungs- und Finanzplanung zu verknüpfen, um die wirtschaftliche Gesamtsituation der Praxis im Blick zu behalten.

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