Der häufigste Fehler bei der Absicherung radiologischer Investitionen ist die Unterversicherung von Großgeräten wie MRT, CT und Röntgenanlagen, deren Wiederbeschaffungswert den ursprünglichen Kaufpreis aufgrund von Preissteigerungen und Installationskosten deutlich übersteigen kann. Radiologen investieren oft ein bis drei Millionen Euro in Gerätetechnik und benötigen einen darauf abgestimmten Versicherungsschutz. Lücken in der Geräteversicherung können im Schadensfall existenzbedrohend sein.

Hintergrund

Radiologische Praxen haben ein besonderes Risikoprofil:

  • Betriebsunterbrechung nicht mitversichert: Fällt ein MRT aus, stehen wochenlang keine Einnahmen – eine Ertragsausfallversicherung ist zwingend notwendig.
  • Wartungsverträge nicht auf Versicherung abgestimmt: Manche Policen setzen herstellerkonforme Wartung voraus – ohne Wartungsvertrag entfällt der Versicherungsschutz.
  • Strahlenschutz-Haftung unterschätzt: Nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) haftet der Strahlenschutzverantwortliche persönlich – die Berufshaftpflicht muss diese Risiken abdecken.
  • Umbau- und Installationskosten vergessen: Die Versicherungssumme umfasst häufig nur den Gerätepreis, nicht die kostspielige Raum- und Installationsinfrastruktur.

Wann gilt das nicht?

Radiologen in reiner Anstellung ohne eigene Geräte tragen kein Investitionsrisiko. Auch bei Leasingmodellen liegt die Versicherungspflicht teilweise beim Leasinggeber – die Vertragsbedingungen sollten jedoch geprüft werden.

Ärzteversichert berät Radiologen zur optimalen Absicherung ihrer Geräte-Investitionen und stimmt Geräte-, Haftpflicht- und Ausfallversicherung aufeinander ab.

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