Der häufigste Fehler bei der Rechtsschutzversicherung für Ärzte ist der Abschluss einer reinen Privatpolice ohne den zwingend notwendigen Baustein für den beruflichen Rechtsschutz als Praxisinhaber oder Freiberufler. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Praxismitarbeitern, Honorarstreitigkeiten mit Kostenträgern und berufsrechtliche Verfahren sind ohne diesen Baustein nicht versichert. Ärzte benötigen eine Police, die Privat-, Berufs- und Praxisrechtsschutz kombiniert.
Hintergrund
Rechtsstreitigkeiten in der Arztpraxis sind häufiger als viele annehmen. Typische Fehler bei der Absicherung:
- Wartezeit nicht beachtet: Die meisten Rechtsschutzpolicen haben eine Wartezeit von drei Monaten – wer erst bei Eintritt des Konflikts abschließt, hat keinen Schutz.
- Strafrechtsschutz fehlt: Vorwürfe wegen Körperverletzung oder Betrug im Zusammenhang mit ärztlicher Tätigkeit erfordern einen speziellen Strafrechtsschutz-Baustein.
- Deckungssumme zu niedrig: Komplexe Arzthaftungsverfahren können sechsstellige Anwalts- und Gutachterkosten verursachen.
- Mediation nicht eingeschlossen: Außergerichtliche Konfliktlösung spart Zeit und Kosten, ist aber nicht in jeder Police enthalten.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte benötigen keinen Praxis-Rechtsschutz, sollten aber den Arbeitsrechtsschutz prüfen. Auch bei Bagatellstreitigkeiten ist die Selbstbeteiligung oft höher als der Streitwert.
Ärzteversichert vergleicht Rechtsschutzversicherungen speziell für Ärzte und stellt sicher, dass berufsspezifische Risiken vollständig abgedeckt sind.
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