Der häufigste Fehler bei der Reiseversicherung für Ärzte ist die Annahme, dass die private Krankenversicherung im Ausland automatisch vollständigen Schutz bietet, obwohl viele PKV-Tarife den Geltungsbereich auf Europa begrenzen oder einen Rücktransport nicht abdecken. Besonders bei Kongressreisen, Auslandseinsätzen oder Sabbaticals entstehen Deckungslücken. Eine separate Auslandsreisekrankenversicherung ist auch für PKV-Versicherte in vielen Fällen sinnvoll.

Hintergrund

Ärzte reisen häufig zu Kongressen, Fortbildungen oder Hospitationen ins Ausland. Typische Versicherungsfehler:

  • Reiserücktrittsversicherung ohne medizinische Deckung: Praxisinhaber sollten sicherstellen, dass auch praxisbezogene Gründe (z. B. Erkrankung eines Vertretungsarztes) als Rücktrittsgrund gelten.
  • Berufshaftpflicht im Ausland nicht geprüft: Wer auf Kongressreisen oder Hilfseinsätzen ärztlich tätig wird, benötigt einen Auslandsbaustein in der Berufshaftpflicht.
  • Reisedauer überschritten: Viele PKV-Tarife begrenzen den Auslandsschutz auf 1–3 Monate; bei längeren Aufenthalten erlischt der Schutz.
  • Extremsportarten ausgeschlossen: Skifahren, Tauchen oder Bergsteigen sind in manchen Policen nicht mitversichert.

Wann gilt das nicht?

Bei Kurzreisen innerhalb der EU besteht durch die PKV in der Regel ausreichender Schutz. Auch bei Dienstreisen des Arbeitgebers greift oft die betriebliche Auslandskrankenversicherung.

Ärzteversichert prüft den bestehenden Versicherungsschutz von Ärzten auf Auslandslücken und empfiehlt bedarfsgerechte Ergänzungen.

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