Der häufigste Fehler bei der Rentenberechnung für Ärzte ist die unkritische Übernahme der Versorgungswerk-Hochrechnung als tatsächlich zu erwartende Rente, ohne die Inflation, künftige Beitragsänderungen und steuerliche Belastung im Ruhestand einzubeziehen. Eine nominale Rentenprognose von 4.000 Euro monatlich entspricht bei 2 % Inflation in 25 Jahren nur noch einer realen Kaufkraft von rund 2.400 Euro. Ohne Inflationsbereinigung wird die Versorgungslücke systematisch unterschätzt.

Hintergrund

Die Rentenberechnung für Ärzte umfasst typischerweise Ansprüche aus dem Versorgungswerk, ggf. der DRV und privater Vorsorge. Häufige Fehler:

  • Besteuerung im Alter ignoriert: Versorgungswerk-Renten sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig, Rürup-Renten zu 100 % ab 2058 – die Nettobelastung senkt die verfügbare Rente erheblich.
  • Hinterbliebenenversorgung nicht einberechnet: Die Witwen-/Witwerrente des Versorgungswerks beträgt oft nur 60 % der Anwartschaft.
  • Krankenversicherungsbeitrag im Ruhestand vergessen: PKV-Beiträge im Alter können 800–1.200 Euro monatlich betragen und reduzieren die verfügbare Rente deutlich.
  • Verschiedene Ansprüche nicht konsolidiert: Wer bei mehreren Versorgungswerken oder zusätzlich in der DRV Ansprüche hat, muss diese zusammenführen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit ausschließlich privater Vermögensanlage ohne Versorgungswerk-Ansprüche (z. B. nach langer Auslandstätigkeit) benötigen eine andere Berechnungsmethodik.

Ärzteversichert erstellt für Ärzte eine ganzheitliche Rentenprognose, die alle Versorgungsquellen und die individuelle Steuerbelastung berücksichtigt.

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