Der häufigste Fehler bei der Rürup-Rente für Ärzte ist der Abschluss einer kostenintensiven klassischen Police mit hohen Abschlussprovisionen, statt eines kostengünstigen fondsgebundenen oder ETF-basierten Rürup-Vertrags mit niedriger Effektivkostenquote. Die Rürup-Rente (Basisrente nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ist für niedergelassene Ärzte steuerlich besonders attraktiv, da Beiträge bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro (2024, Ledige) als Sonderausgaben absetzbar sind. Die Produktwahl entscheidet jedoch maßgeblich über die Nettorendite.

Hintergrund

Die Rürup-Rente ist die wichtigste steuerlich geförderte Altersvorsorge für Freiberufler. Häufige Fehler:

  • Versorgungswerk-Beiträge nicht gegengerechnet: Beiträge zum Versorgungswerk werden auf den Rürup-Höchstbetrag angerechnet – der tatsächlich zusätzlich absetzbare Betrag ist oft geringer als erwartet.
  • Unflexible Beitragszahlung: Rürup-Verträge mit starren Monatsbeiträgen passen schlecht zum schwankenden Einkommen von Praxisinhabern – flexible Zuzahlungsoptionen sind vorzuziehen.
  • Keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart: Ohne Zusatzbaustein verfällt das angesparte Kapital bei Tod vor Rentenbeginn.
  • Besteuerung im Alter unterschätzt: Rürup-Renten werden im Auszahlungszeitraum zunehmend besteuert (ab 2058: 100 %).

Wann gilt das nicht?

Für angestellte Klinikärzte mit DRV-Pflichtbeiträgen ist der Rürup-Steuervorteil geringer, da der Höchstbetrag durch DRV-Beiträge bereits teilweise ausgeschöpft wird. In diesen Fällen kann eine Schicht-3-Anlage flexibler sein.

Ärzteversichert vergleicht Rürup-Produkte für Ärzte unabhängig und berücksichtigt die Wechselwirkung mit Versorgungswerk und privater Vorsorge.

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