Der häufigste Fehler bei der Sachversicherung für die Arztpraxis ist die Unterversicherung des Praxisinventars, weil Neuanschaffungen, Modernisierungen und Preissteigerungen nicht regelmäßig in die Versicherungssumme eingerechnet werden. Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer die Entschädigung im Schadensfall anteilig – selbst bei einem Teilschaden. Für eine durchschnittliche Facharztpraxis liegt der Wiederbeschaffungswert des Inventars zwischen 100.000 und 500.000 Euro.

Hintergrund

Die Praxis-Sachversicherung umfasst typischerweise Inventar, Geräte und Einrichtung. Häufige Fehler:

  • Elementarschäden nicht mitversichert: Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind in der Standard-Sachversicherung häufig nicht enthalten und müssen separat eingeschlossen werden.
  • Keine Glasbruchversicherung: Praxen mit großen Schaufenstern oder Glastrennwänden benötigen eine zusätzliche Glasbruch-Police.
  • Datenträger und Software vergessen: Die Wiederherstellung elektronischer Daten nach einem Schaden (z. B. durch Brand oder Wasserschaden) ist kostspielig und in vielen Policen nicht abgedeckt.
  • Mietausfallkosten nicht eingeschlossen: Bei schweren Gebäudeschäden kann der Umzug in Ausweichräume erhebliche Kosten verursachen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Anstellung ohne eigenes Praxisinventar benötigen keine Praxis-Sachversicherung. Auch bei Praxen in gemieteten Räumen liegt die Gebäudeversicherung beim Vermieter.

Ärzteversichert führt regelmäßige Versicherungswert-Checks für Arztpraxen durch und stellt sicher, dass das gesamte Inventar korrekt versichert ist.

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