Der häufigste Fehler bei der Schlüsselversicherung für die Arztpraxis ist die fehlende Absicherung gegen die Kosten eines kompletten Schließanlagenwechsels nach Schlüsselverlust, die bei modernen elektronischen Systemen schnell 5.000 bis 20.000 Euro betragen können. In Ärztehäusern oder MVZ-Gebäuden mit zentraler Schließanlage haftet der Verlustverursacher für den gesamten Austausch. Ohne Schlüsselversicherung trifft diese Kostenlast den Praxisinhaber oder den verantwortlichen Mitarbeiter persönlich.

Hintergrund

Praxisschlüssel haben einen besonderen Sicherheitswert, da sie Zugang zu Patientendaten, Betäubungsmitteln und medizinischen Geräten ermöglichen:

  • Mitarbeiterschlüssel nicht mitversichert: Die Police muss alle im Umlauf befindlichen Schlüssel abdecken, nicht nur den des Praxisinhabers.
  • Elektronische Zugangsmedien vergessen: Transponderkarten und Chips moderner Schließsysteme sind versicherungstechnisch wie Schlüssel zu behandeln.
  • Deckungssumme zu niedrig: Bei Zentralschließanlagen in großen Gebäuden kann ein einzelner Schlüsselverlust sechsstellige Kosten verursachen.
  • Mietvertragliche Pflicht übersehen: Viele Praxismietverträge verpflichten den Mieter zum Ersatz der gesamten Schließanlage bei Schlüsselverlust.

Wann gilt das nicht?

In Praxen mit eigener, unabhängiger Schließanlage ohne Verbindung zu anderen Mieteinheiten sind die Austauschkosten deutlich geringer. Auch bei rein elektronischen Zugangsystemen mit Sperrfunktion kann der Aufwand begrenzt sein.

Ärzteversichert prüft den Schlüsselversicherungsschutz als Teil der Praxis-Gesamtabsicherung und empfiehlt bedarfsgerechte Lösungen.

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