Der häufigste Fehler beim Selbstbehalt in der PKV ist die Wahl einer zu hohen Selbstbeteiligung allein zur Beitragsersparnis, ohne die tatsächliche Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und die steuerliche Absetzbarkeit zu berücksichtigen. Ein Selbstbehalt von 1.000 Euro spart typischerweise 100–200 Euro Monatsbeitrag, wird aber bei regelmäßiger Arztnutzung schnell aufgezehrt. Ärzte, die als Selbstzahler auftreten, sollten die Gesamtkostenrechnung vor der Entscheidung aufstellen.

Hintergrund

Der Selbstbehalt ist ein wichtiger Stellhebel zur Beitragsgestaltung in der PKV. Typische Fehler:

  • Beitragsrückerstattung vergessen: Viele PKV-Tarife gewähren bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung – ein Selbstbehalt kann diesen Anreiz überflüssig machen.
  • Steuerliche Behandlung nicht geprüft: Die Selbstbeteiligung ist als Krankheitskosten nur begrenzt steuerlich absetzbar, während der volle PKV-Beitrag als Sonderausgabe abzugsfähig ist.
  • Arbeitgeberzuschuss nicht einberechnet: Angestellte Ärzte erhalten den AG-Zuschuss nur auf den tatsächlichen Beitrag – ein hoher Selbstbehalt reduziert den Beitrag und damit den Zuschuss.
  • Nachträgliche Erhöhung problematisch: Einen Selbstbehalt einzuführen ist einfach, die Rücknahme ohne erneute Gesundheitsprüfung jedoch tarifabhängig.

Wann gilt das nicht?

Für gesunde Ärzte mit geringer Inanspruchnahme kann ein moderater Selbstbehalt (300–600 Euro) wirtschaftlich sinnvoll sein. Auch in Kombination mit Beitragsrückerstattung kann sich ein Selbstbehalt lohnen.

Ärzteversichert berechnet die individuelle Vorteilhaftigkeit eines PKV-Selbstbehalts und berücksichtigt dabei Steuer, AG-Zuschuss und Inanspruchnahme.

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