Der häufigste Fehler bei der Sterbegeldversicherung für Ärzte ist der Abschluss im fortgeschrittenen Alter mit hohen Beiträgen, obwohl die eingezahlten Prämien die Versicherungssumme häufig übersteigen und ein zweckgebundenes Sparkonto oder eine Risikolebensversicherung wirtschaftlich deutlich sinnvoller wäre. Die Sterbegeldversicherung dient primär der Deckung von Bestattungskosten (typischerweise 5.000–15.000 Euro) und ist für gut situierte Ärzte nur selten die optimale Lösung.
Hintergrund
Seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes 2004 sind private Lösungen gefragt. Typische Fehler:
- Wartezeit nicht beachtet: Viele Sterbegeldversicherungen leisten in den ersten 24–36 Monaten nur die eingezahlten Beiträge zurück – bei plötzlichem Tod besteht also zunächst kein vollständiger Schutz.
- Überhöhte Versicherungssumme: Durchschnittliche Bestattungskosten liegen bei 6.000–8.000 Euro – eine deutlich höhere Versicherungssumme ist selten erforderlich.
- Versorgungswerk-Sterbegeld übersehen: Viele ärztliche Versorgungswerke zahlen ein Sterbegeld an Hinterbliebene – dieses sollte vor Abschluss einer separaten Police geprüft werden.
- Keine Bezugsberechtigtenregelung: Ohne klare Benennung des Bezugsberechtigten fällt die Leistung in den Nachlass und steht nicht sofort für die Bestattung zur Verfügung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit ausreichendem Vermögen können Bestattungskosten aus dem Nachlass finanzieren. Auch wenn das Versorgungswerk ein angemessenes Sterbegeld zahlt, ist eine zusätzliche Police überflüssig.
Ärzteversichert prüft den bestehenden Sterbegeldanspruch aus dem Versorgungswerk und berät zur sinnvollsten Bestattungsvorsorge.
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