Der häufigste Fehler bei der Sterilisation in der Arztpraxis ist die fehlende oder unvollständige Validierung des Sterilisationsprozesses, obwohl die KRINKO-Empfehlung und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) eine regelmäßige Prozessvalidierung zwingend vorschreiben. Ohne dokumentierte Validierung ist der Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbereitung nicht möglich. Hygienemängel bei der Sterilisation können zu Patienteninfektionen und schwerwiegenden Haftungsansprüchen führen.

Hintergrund

Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist für jede Arztpraxis mit invasiven Eingriffen relevant. Typische Fehler:

  • Routineprüfungen nicht durchgeführt: Tägliche Vakuumtests (Bowie-Dick-Test) und Chargenkontrolle mit Bioindikatoren werden häufig versäumt.
  • Risikoklassifizierung falsch: Instrumente werden in die falsche Risikoklasse (unkritisch, semikritisch, kritisch) eingestuft, was zu unzureichender Aufbereitung führt.
  • Dokumentation lückenhaft: Jeder Sterilisationszyklus muss mit Chargennummer, Datum, Parametern und Freigabe dokumentiert werden.
  • Personal nicht qualifiziert: Die Aufbereitung erfordert sachkundiges Personal mit nachgewiesener Fortbildung.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die ausschließlich Einmalprodukte verwenden und keine wiederaufbereitbaren Instrumente einsetzen, benötigen keinen eigenen Sterilisationsprozess.

Ärzteversichert prüft die Berufshaftpflicht auf Deckung von Hygieneschäden und berät Praxisinhaber zur Risikominimierung bei der Instrumentenaufbereitung.

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