Der häufigste Fehler bei der Steuerprüfung in der Arztpraxis ist die mangelnde Vorbereitung und fehlende Abstimmung mit dem Steuerberater vor Beginn der Prüfung, wodurch vermeidbare Beanstandungen und hohe Nachzahlungen entstehen. Arztpraxen werden vom Finanzamt regelmäßig geprüft, da sie als einnahmestarke Freiberufler ein typisches Prüfungsziel darstellen. Mit einer strukturierten Vorbereitung lassen sich die meisten Prüfungsrisiken im Vorfeld entschärfen.
Hintergrund
Eine Betriebsprüfung umfasst typischerweise drei Veranlagungszeiträume. Häufige Fehler:
- Privatanteile nicht korrekt ermittelt: Kfz-Nutzung, Telefon und Bewirtung sind typische Prüfungsschwerpunkte – pauschale Schätzungen werden vom Prüfer oft angezweifelt.
- Kassenführung mangelhaft: Bareinnahmen müssen lückenlos dokumentiert werden; Praxen mit IGeL-Barzahlung sind besonders prüfungsrelevant.
- Einnahmen nicht vollständig erfasst: Vergessene Privatrechnungen oder nicht verbuchte Gutschriften fallen bei der Verprobung auf.
- Belege nicht geordnet: Fehlende Belege führen zu Schätzungszuschlägen und Zuschätzungen durch den Prüfer.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis unterliegen keiner Betriebsprüfung. Auch Praxen mit sehr geringem Umsatz werden statistisch seltener geprüft.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die steuerliche Ordnung regelmäßig prüfen zu lassen und eine Rechtsschutzversicherung mit Steuerrechtsschutz abzuschließen.
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