Der häufigste Fehler bei der Telematikinfrastruktur (TI) in der Arztpraxis ist die mangelnde Integration der TI-Komponenten in die bestehende IT-Sicherheitsarchitektur, wodurch Datenschutzlücken und Betriebsstörungen entstehen. Vertragsärzte sind seit 2019 zum TI-Anschluss verpflichtet – bei Nichtteilnahme drohen Honorarabzüge von bis zu 2,5 %. Die TI ist die technische Grundlage für ePA, eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Hintergrund

Die TI-Anbindung stellt Arztpraxen vor technische und organisatorische Herausforderungen:

  • Konnektor-Updates vernachlässigt: Sicherheitsupdates des Konnektors müssen zeitnah eingespielt werden – veraltete Firmware gefährdet die Zulassung.
  • IT-Sicherheitsrichtlinie nicht umgesetzt: Die KBV-Richtlinie nach § 75b SGB V verlangt von jeder Praxis ein IT-Sicherheitskonzept mit konkreten Maßnahmen.
  • ePA-Befüllung fehlerhaft: Die elektronische Patientenakte erfordert standardisierte Datenformate – Fehler bei der Eingabe mindern den Nutzen und können zu Haftungsrisiken führen.
  • Störungen nicht dokumentiert: TI-Ausfälle sollten protokolliert werden, um bei Honorarabzügen Einspruch einlegen zu können.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne KV-Zulassung sind nicht zum TI-Anschluss verpflichtet. Auch Ärzte im Ruhestand ohne aktive Vertragsarzttätigkeit sind nicht betroffen.

Ärzteversichert prüft den Cyber-Versicherungsschutz von Arztpraxen und stellt sicher, dass TI-bezogene Risiken angemessen abgedeckt sind.

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