Der häufigste Fehler bei der Telematikinfrastruktur (TI) in der Arztpraxis ist die mangelnde Integration der TI-Komponenten in die bestehende IT-Sicherheitsarchitektur, wodurch Datenschutzlücken und Betriebsstörungen entstehen. Vertragsärzte sind seit 2019 zum TI-Anschluss verpflichtet – bei Nichtteilnahme drohen Honorarabzüge von bis zu 2,5 %. Die TI ist die technische Grundlage für ePA, eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Hintergrund
Die TI-Anbindung stellt Arztpraxen vor technische und organisatorische Herausforderungen:
- Konnektor-Updates vernachlässigt: Sicherheitsupdates des Konnektors müssen zeitnah eingespielt werden – veraltete Firmware gefährdet die Zulassung.
- IT-Sicherheitsrichtlinie nicht umgesetzt: Die KBV-Richtlinie nach § 75b SGB V verlangt von jeder Praxis ein IT-Sicherheitskonzept mit konkreten Maßnahmen.
- ePA-Befüllung fehlerhaft: Die elektronische Patientenakte erfordert standardisierte Datenformate – Fehler bei der Eingabe mindern den Nutzen und können zu Haftungsrisiken führen.
- Störungen nicht dokumentiert: TI-Ausfälle sollten protokolliert werden, um bei Honorarabzügen Einspruch einlegen zu können.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne KV-Zulassung sind nicht zum TI-Anschluss verpflichtet. Auch Ärzte im Ruhestand ohne aktive Vertragsarzttätigkeit sind nicht betroffen.
Ärzteversichert prüft den Cyber-Versicherungsschutz von Arztpraxen und stellt sicher, dass TI-bezogene Risiken angemessen abgedeckt sind.
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