Der häufigste Fehler bei der Tierhalterhaftpflicht für Ärzte ist das Fehlen einer separaten Hundehalterhaftpflicht, da die private Haftpflichtversicherung Schäden durch Hunde und Pferde grundsätzlich nicht abdeckt. In den meisten Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Versicherung haftet der Tierhalter für alle von seinem Tier verursachten Schäden unbegrenzt mit seinem Privatvermögen – eine existenzbedrohende Gefahr bei schweren Personenschäden.

Hintergrund

Ärzte halten überdurchschnittlich häufig Haustiere, insbesondere Hunde und Pferde. Typische Versicherungsfehler:

  • Rasseliste nicht beachtet: In manchen Bundesländern gelten für bestimmte Hunderassen erhöhte Versicherungspflichten und höhere Deckungssummen.
  • Deckungssumme zu niedrig: Personenschäden können Millionenbeträge erreichen – eine Mindestdeckung von 5 Millionen Euro wird empfohlen.
  • Mietsachschäden nicht eingeschlossen: Schäden des Hundes in der Mietwohnung oder im Ferienhaus sind in der Basispolice häufig nicht abgedeckt.
  • Pferdehalterhaftpflicht vergessen: Auch Pferde sind nicht über die Privathaftpflicht versichert und erfordern eine separate Tierhalterhaftpflicht.

Wann gilt das nicht?

Kleintiere wie Katzen, Vögel und Kaninchen sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Auch für Nutztiere in der Landwirtschaft gelten spezielle Versicherungsregelungen.

Ärzteversichert integriert die Tierhalterhaftpflicht in die Gesamtabsicherung von Ärzten und stellt eine lückenlose Deckung sicher.

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