Der häufigste Fehler bei der Transportversicherung für die Arztpraxis ist die Annahme, dass medizinische Geräte und Probenmaterial während des Transports automatisch über die Praxis-Sachversicherung gedeckt sind, obwohl die meisten Inventarversicherungen nur Schäden am festen Praxisstandort abdecken. Transportschäden an MRT-Spulen, Laborproben oder mobilen Ultraschallgeräten können schnell fünfstellige Beträge erreichen. Eine Transportversicherung schließt diese Lücke.

Hintergrund

Transportrisiken betreffen Arztpraxen in verschiedenen Situationen:

  • Praxisumzug nicht separat versichert: Beim Umzug in neue Praxisräume sind empfindliche Medizingeräte besonders schadensanfällig – die Umzugsfirma haftet nur begrenzt.
  • Laborprobenversand nicht abgesichert: Der Versand von Blutproben, Biopsien oder Gewebeproben unterliegt dem Gefahrgutrecht – bei Verlust oder Beschädigung können Nachuntersuchungen und Haftungsansprüche entstehen.
  • Mobile Geräte bei Hausbesuchen nicht versichert: Ärzte, die mit portablen EKG-Geräten, Ultraschall oder Notfallkoffer Hausbesuche durchführen, benötigen eine Außenversicherung.
  • Kühlkette nicht versichert: Temperatursensible Medikamente und Impfstoffe verlieren bei Kühlkettenunterbrechung ihren Wert.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne Gerätetransport, Laborversand oder Hausbesuche benötigen keine separate Transportversicherung. Auch bei reiner Sprechstundentätigkeit am festen Standort ist das Risiko gering.

Ärzteversichert prüft Transportrisiken als Teil der Praxis-Gesamtabsicherung und empfiehlt bedarfsgerechte Lösungen.

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