Der häufigste Fehler beim TV-Ärzte Tarifvertrag ist die fehlerhafte Stufenzuordnung bei Neueinstellung, bei der einschlägige Berufserfahrung aus früheren Beschäftigungen nicht oder nur teilweise anerkannt wird. Die Stufenzuordnung nach TV-Ärzte/VKA oder TV-Ärzte/TdL bestimmt das Grundgehalt maßgeblich – eine Stufe Unterschied bedeutet je nach Entgeltgruppe 300–600 Euro monatlich. Ärzte sollten ihre Vorerfahrung vollständig nachweisen und bei der Einstellung aktiv geltend machen.
Hintergrund
Der TV-Ärzte regelt die Arbeitsbedingungen der meisten Klinikärzte. Typische Fehler:
- Eingruppierung nicht geprüft: Die Zuordnung zur Entgeltgruppe (Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt, leitender Oberarzt) sollte mit der tatsächlichen Tätigkeit abgeglichen werden.
- Bereitschaftsdienstvergütung nicht kontrolliert: Bereitschaftsdienste werden in drei Stufen vergütet – die Einstufung orientiert sich an der durchschnittlichen Inanspruchnahme und sollte regelmäßig überprüft werden.
- Überstundendokumentation vernachlässigt: Ohne systematische Arbeitszeiterfassung verfallen Überstundenansprüche.
- Nebentätigkeitsgenehmigung nicht eingeholt: Ärztliche Nebentätigkeiten (Gutachten, Vertretungen) müssen vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Privatträger-Kliniken ohne Tarifbindung verhandeln individuelle Arbeitsverträge. Auch niedergelassene Ärzte und Honorarärzte unterliegen keinem Tarifvertrag.
Ärzteversichert berät Klinikärzte zur optimalen Absicherung parallel zum Tarifvertrag – insbesondere bei BU, PKV und Altersvorsorge.
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