Der häufigste Fehler beim TV-Ärzte Tarifvertrag ist die fehlerhafte Stufenzuordnung bei Neueinstellung, bei der einschlägige Berufserfahrung aus früheren Beschäftigungen nicht oder nur teilweise anerkannt wird. Die Stufenzuordnung nach TV-Ärzte/VKA oder TV-Ärzte/TdL bestimmt das Grundgehalt maßgeblich, eine Stufe Unterschied bedeutet je nach Entgeltgruppe 300–600 Euro monatlich. Ärzte sollten ihre Vorerfahrung vollständig nachweisen und bei der Einstellung aktiv geltend machen.
Hintergrund
Der TV-Ärzte regelt die Arbeitsbedingungen der meisten Klinikärzte. Typische Fehler:
- Eingruppierung nicht geprüft: Die Zuordnung zur Entgeltgruppe (Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt, leitender Oberarzt) sollte mit der tatsächlichen Tätigkeit abgeglichen werden.
- Bereitschaftsdienstvergütung nicht kontrolliert: Bereitschaftsdienste werden in drei Stufen vergütet, die Einstufung orientiert sich an der durchschnittlichen Inanspruchnahme und sollte regelmäßig überprüft werden.
- Überstundendokumentation vernachlässigt: Ohne systematische Arbeitszeiterfassung verfallen Überstundenansprüche.
- Nebentätigkeitsgenehmigung nicht eingeholt: Ärztliche Nebentätigkeiten (Gutachten, Vertretungen) müssen vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Privatträger-Kliniken ohne Tarifbindung verhandeln individuelle Arbeitsverträge. Auch niedergelassene Ärzte und Honorarärzte unterliegen keinem Tarifvertrag.
Ärzteversichert berät Klinikärzte zur optimalen Absicherung parallel zum Tarifvertrag, insbesondere bei BU, PKV und Altersvorsorge.
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