Der häufigste Fehler beim Übergang vom angestellten Arzt zum Praxisinhaber ist die unzureichende Anpassung des gesamten Versicherungsschutzes, da mit der Niederlassung völlig neue Risiken entstehen – von der Betriebshaftpflicht über die Praxisausfallversicherung bis zur Cyber-Police. Viele Ärzte starten die Praxistätigkeit mit dem Versicherungsstand eines Angestellten und bemerken Deckungslücken erst im Schadensfall. Die Versicherungsumstellung sollte spätestens drei Monate vor Niederlassungsbeginn erfolgen.

Hintergrund

Der Übergang in die Selbstständigkeit ist eine der einschneidendsten Karriereentscheidungen für Ärzte:

  • PKV-Tarif nicht angepasst: Als Selbstständiger entfällt der Arbeitgeberzuschuss – der PKV-Beitrag muss vollständig selbst getragen werden, ein Tarifwechsel kann die Belastung senken.
  • BU-Versicherung nicht auf neue Tätigkeit umgestellt: Der Wechsel von klinischer zu niedergelassener Tätigkeit verändert das Berufsbild – der BU-Vertrag sollte entsprechend aktualisiert werden.
  • Versorgungswerk-Beiträge nicht optimiert: Als Selbstständiger bestimmt der Arzt die Beitragshöhe selbst – eine zu niedrige Wahl reduziert die spätere Rente dauerhaft.
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen nicht erlernt: BWA lesen, Liquiditätsplanung und Personalführung sind Kompetenzen, die im Studium nicht vermittelt werden.

Wann gilt das nicht?

Bei der Gründung eines MVZ als angestellter ärztlicher Leiter bleibt der Anstellungsstatus teilweise erhalten. Auch bei einer Teilniederlassung neben einer Klinikhalbtagsstelle gelten Mischregeln.

Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Übergang in die Selbstständigkeit mit einem umfassenden Versicherungscheck und einer individuellen Absicherungsstrategie.

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