Der häufigste Fehler bei der Unfallversicherung für Ärzte ist die Verwechslung von Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl die Unfallversicherung nur bei Unfällen leistet und Krankheiten – die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit – nicht abdeckt. Die Unfallversicherung ersetzt die BU-Versicherung nicht, kann sie aber sinnvoll ergänzen. Für Ärzte, die körperlich aktiv sind (Sport, Outdoor-Aktivitäten), bietet eine Unfallversicherung zusätzlichen Schutz.

Hintergrund

Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall. Typische Fehler:

  • Invaliditätssumme zu niedrig: Die Grundsumme sollte mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens betragen – eine Progression von 225–500 % verbessert die Leistung bei schweren Invaliditäten erheblich.
  • Gliedertaxe nicht geprüft: Die Gliedertaxe definiert den Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionseinschränkung einzelner Körperteile – Tarife mit verbesserter Gliedertaxe bieten höhere Leistungen.
  • Infektionsklausel fehlt: Für Ärzte ist eine Erweiterung um Infektionen durch Nadelstichverletzungen oder Patientenkontakt besonders wichtig.
  • Gesetzliche Unfallversicherung (BG) für ausreichend gehalten: Die BG-Leistung ist auf Arbeitsunfälle begrenzt und deckt weder Freizeitunfälle noch eine Kapitalzahlung ab.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit umfassender BU-Versicherung und ausreichendem Vermögen können auf eine zusätzliche Unfallversicherung verzichten. Auch bei reiner Bürotätigkeit ohne sportliche Aktivitäten ist das Unfallrisiko gering.

Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Kombination von BU- und Unfallversicherung und empfiehlt Tarife mit ärztespezifischer Infektionsklausel.

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