Der häufigste Fehler bei der Unfallversicherung für Ärzte ist die Verwechslung von Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl die Unfallversicherung nur bei Unfällen leistet und Krankheiten, die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, nicht abdeckt. Die Unfallversicherung ersetzt die BU-Versicherung nicht, kann sie aber sinnvoll ergänzen. Für Ärzte, die körperlich aktiv sind (Sport, Outdoor-Aktivitäten), bietet eine Unfallversicherung zusätzlichen Schutz.

Hintergrund

Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall. Typische Fehler:

  • Invaliditätssumme zu niedrig: Die Grundsumme sollte mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens betragen, eine Progression von 225–500 % verbessert die Leistung bei schweren Invaliditäten erheblich.
  • Gliedertaxe nicht geprüft: Die Gliedertaxe definiert den Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionseinschränkung einzelner Körperteile, Tarife mit verbesserter Gliedertaxe bieten höhere Leistungen.
  • Infektionsklausel fehlt: Für Ärzte ist eine Erweiterung um Infektionen durch Nadelstichverletzungen oder Patientenkontakt besonders wichtig.
  • Gesetzliche Unfallversicherung (BG) für ausreichend gehalten: Die BG-Leistung ist auf Arbeitsunfälle begrenzt und deckt weder Freizeitunfälle noch eine Kapitalzahlung ab.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit umfassender BU-Versicherung und ausreichendem Vermögen können auf eine zusätzliche Unfallversicherung verzichten. Auch bei reiner Bürotätigkeit ohne sportliche Aktivitäten ist das Unfallrisiko gering.

Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Kombination von BU- und Unfallversicherung und empfiehlt Tarife mit ärztespezifischer Infektionsklausel.

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