Der häufigste Fehler bei der Unfallversicherung für Ärzte ist die Verwechslung von Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl die Unfallversicherung nur bei Unfällen leistet und Krankheiten – die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit – nicht abdeckt. Die Unfallversicherung ersetzt die BU-Versicherung nicht, kann sie aber sinnvoll ergänzen. Für Ärzte, die körperlich aktiv sind (Sport, Outdoor-Aktivitäten), bietet eine Unfallversicherung zusätzlichen Schutz.
Hintergrund
Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall. Typische Fehler:
- Invaliditätssumme zu niedrig: Die Grundsumme sollte mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens betragen – eine Progression von 225–500 % verbessert die Leistung bei schweren Invaliditäten erheblich.
- Gliedertaxe nicht geprüft: Die Gliedertaxe definiert den Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionseinschränkung einzelner Körperteile – Tarife mit verbesserter Gliedertaxe bieten höhere Leistungen.
- Infektionsklausel fehlt: Für Ärzte ist eine Erweiterung um Infektionen durch Nadelstichverletzungen oder Patientenkontakt besonders wichtig.
- Gesetzliche Unfallversicherung (BG) für ausreichend gehalten: Die BG-Leistung ist auf Arbeitsunfälle begrenzt und deckt weder Freizeitunfälle noch eine Kapitalzahlung ab.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit umfassender BU-Versicherung und ausreichendem Vermögen können auf eine zusätzliche Unfallversicherung verzichten. Auch bei reiner Bürotätigkeit ohne sportliche Aktivitäten ist das Unfallrisiko gering.
Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Kombination von BU- und Unfallversicherung und empfiehlt Tarife mit ärztespezifischer Infektionsklausel.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →