Der häufigste Fehler bei der Unterstützungskasse in der Arztpraxis ist die Einrichtung ohne Rückdeckungsversicherung, wodurch die zugesagten Versorgungsleistungen im Leistungsfall nicht tatsächlich finanziert sind und der Praxisinhaber persönlich nachschießen muss. Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ohne gesetzliche Beitragsbegrenzung, was sie für Praxisinhaber mit hohem Einkommen steuerlich attraktiv macht. Ohne Rückdeckung bleibt die Zusage jedoch ein leeres Versprechen.

Hintergrund

Die Unterstützungskasse bietet Praxisinhabern die Möglichkeit, steuerlich unbegrenzte Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen:

  • Dotierungshöhe nicht optimiert: Die steuerlich abzugsfähigen Beiträge hängen vom Alter, Einkommen und der zugesagten Leistung ab – eine fehlerhafte Berechnung kann zu Steuernachteilen führen.
  • Verpfändungsmodell nicht verstanden: Bei kongruenter Rückdeckung wird die Versicherung an den Arbeitnehmer verpfändet – die Details müssen vertraglich korrekt gestaltet sein.
  • PSVaG-Pflicht ignoriert: Unterstützungskassen unterliegen der Insolvenzabsicherungspflicht über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) – die Beiträge müssen eingeplant werden.
  • Versorgungszusage bei Mitarbeiterfluktuation problematisch: Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters bleiben unverfallbare Ansprüche bestehen – die Portabilität sollte vertraglich geregelt sein.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen mit wenigen Mitarbeitern oder geringem Gewinn sind einfachere bAV-Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionsfonds) oft geeigneter. Auch bei geplanter Praxisaufgabe innerhalb weniger Jahre lohnt der Aufwand nicht.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur Auswahl des optimalen bAV-Durchführungswegs und stellt eine korrekte Rückdeckung sicher.

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