Der häufigste Fehler bei der Versicherung als Kassenarzt ist das Fehlen einer speziellen Verordnungsregress-Versicherung, obwohl die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V Regressforderungen in fünf- bis sechsstelliger Höhe auslösen kann. Vertragsärzte unterliegen besonderen Risiken durch Honorarprüfungen, Plausibilitätskontrollen und Richtgrößenprüfungen, die in der Standard-Berufshaftpflicht nicht abgedeckt sind. Die Versicherung muss auf die spezifischen Anforderungen des KV-Systems abgestimmt sein.

Hintergrund

Kassenärzte haben ein eigenständiges Versicherungsprofil:

  • Berufshaftpflicht ohne KV-spezifische Erweiterung: Standard-Policen decken häufig keine Regress- oder Plausibilitätsprüfungsrisiken ab.
  • Praxisausfallversicherung auf KV-Honorar nicht abgestimmt: Die Versicherungssumme muss die KV-Quartalsabrechnung berücksichtigen, nicht nur die Privateinnahmen.
  • Cyberschutz für KV-Abrechnung fehlt: Die elektronische KV-Abrechnung über die TI ist ein potenzielles Angriffsziel – eine Cyberversicherung ist empfehlenswert.
  • Rechtsschutz ohne Sozialrecht: Streitigkeiten mit der KV erfordern einen Rechtsschutz-Baustein für Sozialrecht.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte ohne KV-Zulassung haben kein Regressrisiko aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Auch angestellte Ärzte ohne eigene Kassenabrechnung sind nicht betroffen.

Ärzteversichert stellt für Kassenärzte ein maßgeschneidertes Versicherungspaket zusammen, das KV-spezifische Risiken vollständig abdeckt.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →