Der häufigste Fehler bei der Versicherung als Kassenarzt ist das Fehlen einer speziellen Verordnungsregress-Versicherung, obwohl die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V Regressforderungen in fünf- bis sechsstelliger Höhe auslösen kann. Vertragsärzte unterliegen besonderen Risiken durch Honorarprüfungen, Plausibilitätskontrollen und Richtgrößenprüfungen, die in der Standard-Berufshaftpflicht nicht abgedeckt sind. Die Versicherung muss auf die spezifischen Anforderungen des KV-Systems abgestimmt sein.
Hintergrund
Kassenärzte haben ein eigenständiges Versicherungsprofil:
- Berufshaftpflicht ohne KV-spezifische Erweiterung: Standard-Policen decken häufig keine Regress- oder Plausibilitätsprüfungsrisiken ab.
- Praxisausfallversicherung auf KV-Honorar nicht abgestimmt: Die Versicherungssumme muss die KV-Quartalsabrechnung berücksichtigen, nicht nur die Privateinnahmen.
- Cyberschutz für KV-Abrechnung fehlt: Die elektronische KV-Abrechnung über die TI ist ein potenzielles Angriffsziel – eine Cyberversicherung ist empfehlenswert.
- Rechtsschutz ohne Sozialrecht: Streitigkeiten mit der KV erfordern einen Rechtsschutz-Baustein für Sozialrecht.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne KV-Zulassung haben kein Regressrisiko aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Auch angestellte Ärzte ohne eigene Kassenabrechnung sind nicht betroffen.
Ärzteversichert stellt für Kassenärzte ein maßgeschneidertes Versicherungspaket zusammen, das KV-spezifische Risiken vollständig abdeckt.
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