Der häufigste Fehler bei der Versicherung als Privatarzt ist die Unterschätzung des Honorarausfallrisikos, da ohne KV-Abrechnung das gesamte Einkommen von der direkten Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der Patienten abhängt. Eine Forderungsausfallversicherung oder eine Zusammenarbeit mit einer privatärztlichen Abrechnungsstelle mit Ausfallschutz ist für rein privatärztlich tätige Mediziner daher besonders wichtig. Auch die Berufshaftpflicht muss auf das spezifische Leistungsspektrum einer Privatpraxis abgestimmt sein.
Hintergrund
Privatärzte haben ein eigenständiges Risikoprofil ohne KV-Sicherungsnetz:
- Berufshaftpflicht nicht auf IGeL und Ästhetik erweitert: Privatpraxen bieten häufig ästhetische Medizin, alternative Heilverfahren oder Präventivmedizin an – diese Leistungen müssen explizit mitversichert sein.
- Praxisausfallversicherung auf Privathonorar nicht angepasst: Die Versicherungssumme muss die tatsächlichen Privateinnahmen widerspiegeln, die bei Ausfall vollständig entfallen.
- Keine Rechtsschutzversicherung für Honorarstreitigkeiten: Privatärzte müssen Honorarforderungen selbst durchsetzen – ein beruflicher Rechtsschutz ist unverzichtbar.
- Betriebshaftpflicht für erweiterte Leistungen fehlt: Kosmetische Eingriffe, Infusionstherapien oder Eigenblutbehandlungen erfordern eine erweiterte Deckung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit KV-Zulassung und nur geringem Privatpatientenanteil haben ein anderes Risikoprofil. Auch Ärzte in reiner Gutachtertätigkeit benötigen eine andere Versicherungsstruktur.
Ärzteversichert kennt die besonderen Anforderungen von Privatpraxen und stellt eine maßgeschneiderte Versicherungslösung zusammen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →