Der häufigste Fehler bei der Versicherung während einer Praxisrenovierung ist das Versäumnis, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen, die Schäden an der Baustelle durch Sturm, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus abdeckt und deren Kosten bei größeren Renovierungen schnell fünfstellige Beträge erreichen können. Während der Renovierung bestehen erhöhte Risiken, die weder die Standard-Sachversicherung noch die Berufshaftpflicht vollständig abfangen. Der Versicherungsschutz muss vor Baubeginn angepasst werden.

Hintergrund

Praxisrenovierungen sind für Ärzte regelmäßig notwendig, bergen aber versicherungstechnische Fallstricke:

  • Betriebshaftpflicht nicht auf Bauphase erweitert: Während der Renovierung besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko für Patienten und Mitarbeiter – die Betriebshaftpflicht muss die Bauphase abdecken.
  • Betriebsunterbrechung nicht versichert: Wenn die Praxis während der Renovierung geschlossen werden muss, laufen Fixkosten weiter – eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor Einnahmeausfällen.
  • Handwerker-Haftpflicht nicht geprüft: Handwerksbetriebe sollten eine eigene Haftpflichtversicherung nachweisen – Schäden an Praxisgeräten durch Bauarbeiter sind sonst schwer durchsetzbar.
  • Inventar während des Umbaus nicht geschützt: Medizingeräte und Praxiseinrichtung sollten während der Bauphase gesondert gesichert oder ausgelagert werden.

Wann gilt das nicht?

Bei kleineren kosmetischen Renovierungen (Streichen, Bodenbelag) ist der Versicherungsbedarf geringer. Auch wenn die Praxis während der Renovierung vollständig geschlossen und das Inventar ausgelagert ist, reduzieren sich die Risiken.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Versicherungsanpassung vor, während und nach einer Praxisrenovierung.

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