Der häufigste Fehler bei der Versicherung beim Praxis-Neubau ist das Fehlen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, die den Arzt als Bauherrn gegen Personen- und Sachschäden auf der Baustelle absichert – eine gesetzliche Haftung, die nicht auf den Generalunternehmer abgewälzt werden kann. Bereits ein Unfall eines Passanten auf dem Baustellengelände kann zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen. Die Bauherrenhaftpflicht kostet wenige Hundert Euro und ist für die gesamte Bauzeit unverzichtbar.

Hintergrund

Ein Praxis-Neubau erfordert mehrere Versicherungsbausteine:

  • Bauleistungsversicherung nicht abgeschlossen: Sie deckt Schäden am Bauwerk durch Sturm, Hochwasser, Diebstahl oder Vandalismus während der Bauphase.
  • Feuerrohbauversicherung vergessen: Ab Baubeginn muss der Rohbau gegen Feuerschäden versichert sein – die Gebäudeversicherung greift erst nach Fertigstellung.
  • Finanzierungsabsicherung unzureichend: Bei Tod oder Berufsunfähigkeit während der Bauphase muss die Finanzierung gesichert sein – Risikolebensversicherung und BU müssen die Bausumme abdecken.
  • Gewährleistungsbürgschaft nicht eingefordert: Baufirmen sollten eine Gewährleistungsbürgschaft stellen, die Mängelansprüche nach Fertigstellung absichert.

Wann gilt das nicht?

Bei Anmietung fertiger Praxisräume entfallen alle Bauherren-Versicherungspflichten. Auch bei schlüsselfertiger Übergabe durch einen Bauträger liegt ein Teil der Verantwortung beim Bauträger.

Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Praxis-Neubau mit einem maßgeschneiderten Versicherungskonzept von der Bauphase bis zum Praxisbetrieb.

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