Der häufigste Fehler bei der Versicherung eines ambulanten OP-Zentrums ist die Anwendung der Standard-Berufshaftpflichtkonditionen einer konservativen Praxis, obwohl operative Eingriffe ein deutlich höheres Haftungsrisiko mit entsprechend höheren Deckungssummen erfordern. Ambulante OP-Zentren müssen für Anästhesie-Komplikationen, Hygienerisiken und Geräteschäden separat versichert sein. Die Mindestdeckungssumme sollte bei 5 Millionen Euro für Personenschäden liegen.

Hintergrund

Ambulante OP-Zentren haben ein komplexes Versicherungsprofil:

  • Anästhesie-Haftpflicht nicht separat gedeckt: Wenn externe Anästhesisten im OP-Zentrum tätig sind, muss deren Haftpflichtschutz nachgewiesen oder mitversichert werden.
  • Betriebsunterbrechung nicht für OP-Bereich kalkuliert: Ein Ausfall des OP-Bereichs (z. B. durch Gerätedefekt oder Hygienemangel) führt zu höheren Einnahmeausfällen als in einer Sprechstundenpraxis.
  • Geräteversicherung unzureichend: OP-Geräte, Narkosegeräte und Sterilisatoren haben hohe Wiederbeschaffungswerte.
  • Patientensicherheit dokumentiert: Ohne QM-System und Hygienekonzept nach KRINKO-Standard kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die keine eigenen operativen Eingriffe durchführen und Patienten an OP-Zentren überweisen, benötigen keine OP-spezifische Versicherung.

Ärzteversichert kennt die besonderen Anforderungen ambulanter OP-Zentren und vermittelt maßgeschneiderte Versicherungskonzepte.

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