Der häufigste Fehler bei der Versicherung des Praxis-Labors ist die fehlende Absicherung gegen Haftungsansprüche aus fehlerhaften Laborergebnissen, die zu Fehldiagnosen und Behandlungsfehlern führen können. Laborgeräte wie Blutgasanalysatoren, Hämatologie-Automaten oder Gerinnungsanalytik erfordern regelmäßige Wartung und Qualitätskontrolle, fehlerhafte Ergebnisse durch mangelnde Gerätepflege fallen in den Verantwortungsbereich des Praxisinhabers. Die Berufshaftpflicht muss die Labortätigkeit explizit einschließen.
Hintergrund
Praxislabore unterliegen besonderen regulatorischen und versicherungstechnischen Anforderungen:
- Geräteversicherung nicht auf Laborgeräte erweitert: Analyseautomaten und Zentrifugen haben hohe Wiederbeschaffungswerte und sind empfindlich gegenüber Strom- und Wasserschäden.
- Probenvertauschungs-Haftung nicht bedacht: Verwechselte Blutproben können zu Fehldiagnosen führen, die Dokumentationspflicht ist streng.
- Gefahrstoffe nicht versichert: Reagenzien und Chemikalien können Umweltschäden verursachen, eine Umwelthaftpflichtergänzung kann erforderlich sein.
- Kühlkette für Proben nicht abgesichert: Bei Ausfall der Kühlung können wertvolle Proben und Reagenzien verderben.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die alle Laboruntersuchungen an externe Labore versenden, haben kein eigenes Laborrisiko. Auch bei reiner POCT-Diagnostik (Point-of-Care-Testing) sind die Anforderungen geringer.
Ärzteversichert prüft den Laborbereich von Arztpraxen auf Versicherungslücken und empfiehlt bedarfsgerechte Deckungserweiterungen.
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