Der häufigste Fehler bei der Versicherung des Praxis-Labors ist die fehlende Absicherung gegen Haftungsansprüche aus fehlerhaften Laborergebnissen, die zu Fehldiagnosen und Behandlungsfehlern führen können. Laborgeräte wie Blutgasanalysatoren, Hämatologie-Automaten oder Gerinnungsanalytik erfordern regelmäßige Wartung und Qualitätskontrolle – fehlerhafte Ergebnisse durch mangelnde Gerätepflege fallen in den Verantwortungsbereich des Praxisinhabers. Die Berufshaftpflicht muss die Labortätigkeit explizit einschließen.

Hintergrund

Praxislabore unterliegen besonderen regulatorischen und versicherungstechnischen Anforderungen:

  • Geräteversicherung nicht auf Laborgeräte erweitert: Analyseautomaten und Zentrifugen haben hohe Wiederbeschaffungswerte und sind empfindlich gegenüber Strom- und Wasserschäden.
  • Probenvertauschungs-Haftung nicht bedacht: Verwechselte Blutproben können zu Fehldiagnosen führen – die Dokumentationspflicht ist streng.
  • Gefahrstoffe nicht versichert: Reagenzien und Chemikalien können Umweltschäden verursachen – eine Umwelthaftpflichtergänzung kann erforderlich sein.
  • Kühlkette für Proben nicht abgesichert: Bei Ausfall der Kühlung können wertvolle Proben und Reagenzien verderben.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die alle Laboruntersuchungen an externe Labore versenden, haben kein eigenes Laborrisiko. Auch bei reiner POCT-Diagnostik (Point-of-Care-Testing) sind die Anforderungen geringer.

Ärzteversichert prüft den Laborbereich von Arztpraxen auf Versicherungslücken und empfiehlt bedarfsgerechte Deckungserweiterungen.

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