Der häufigste Fehler bei der Versicherung der Praxis-Apotheke ist das Fehlen einer Produkthaftpflichtversicherung für die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten, da der abgebende Arzt nach dem Produkthaftungsgesetz als Inverkehrbringer haftet. Ärzte mit eigener Hausapotheke oder Dispensierrecht (z. B. in ländlichen Regionen) tragen ein Produkthaftungsrisiko, das die Standard-Berufshaftpflicht häufig nicht abdeckt. Auch die Lagerhaltung von Arzneimitteln erfordert spezielle Absicherung.

Hintergrund

Praxis-Apotheken sind in der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten relevant:

  • Lagerrisiken nicht versichert: Arzneimittel und Impfstoffe sind temperatur- und lichtempfindlich – bei Kühlungsausfall oder Wasserschaden drohen hohe Verluste.
  • Betäubungsmittel-Lagerung nicht separat abgesichert: Die Lagerung von BtM erfordert besondere Sicherheitsmaßnahmen und eine entsprechende Versicherungsdeckung.
  • Verwechslungsrisiko nicht berücksichtigt: Fehlerhafte Arzneimittelabgabe kann zu schweren Gesundheitsschäden führen – die Haftpflicht muss diese Szenarien abdecken.
  • Verfallsrisiko nicht einkalkuliert: Abgelaufene Arzneimittel stellen ein Haftungsrisiko dar und verursachen wirtschaftliche Verluste.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die keine Arzneimittel direkt an Patienten abgeben und ausschließlich Rezepte ausstellen, benötigen keine Praxis-Apotheken-Versicherung.

Ärzteversichert berät Ärzte mit Dispensierrecht zur vollständigen Absicherung der Praxis-Apotheke einschließlich Produkthaftung und Lagerrisiken.

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