Der häufigste Fehler bei der Versicherung für Pflegeheim-Betreiber ist eine unzureichende Betriebshaftpflicht, die das spezifische Sturzrisiko und die Aufsichtspflicht bei demenziellen Bewohnern nicht ausreichend abdeckt. Pflegeheime gehören zu den haftungsintensivsten Einrichtungen im Gesundheitswesen – Stürze, Dekubitus und Medikationsfehler verursachen regelmäßig Schadensersatzforderungen. Die Mindestdeckungssumme sollte bei 10 Millionen Euro für Personenschäden liegen.
Hintergrund
Ärzte, die Pflegeheime betreiben oder als Geschäftsführer fungieren, tragen besondere Risiken:
- D&O-Versicherung vergessen: Als Geschäftsführer haften sie persönlich für organisatorische Fehler – eine Directors-and-Officers-Versicherung schützt vor Managementhaftung.
- Brandschutzrisiken unterschätzt: Pflegeheime haben strenge Brandschutzauflagen – bei Versäumnissen drohen Haftung und Versicherungsausschlüsse.
- Personalschlüssel nicht versicherungstechnisch relevant: Unterschreitung des gesetzlichen Personalschlüssels kann im Schadensfall zur Leistungsverweigerung des Versicherers führen.
- Epidemie-Risiko nicht abgesichert: COVID-19 hat gezeigt, dass Pflegeheime von Pandemien besonders betroffen sind – eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Epidemien ist empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die lediglich als Heimärzte in einer Pflegeeinrichtung tätig sind, ohne Betreiberverantwortung, benötigen keine Betreiberhaftpflicht – ihre Berufshaftpflicht genügt.
Ärzteversichert berät ärztliche Pflegeheim-Betreiber zu maßgeschneiderten Versicherungslösungen einschließlich D&O und Betriebshaftpflicht.
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