Der häufigste Fehler bei der Versicherung für Pflegeheim-Betreiber ist eine unzureichende Betriebshaftpflicht, die das spezifische Sturzrisiko und die Aufsichtspflicht bei demenziellen Bewohnern nicht ausreichend abdeckt. Pflegeheime gehören zu den haftungsintensivsten Einrichtungen im Gesundheitswesen, Stürze, Dekubitus und Medikationsfehler verursachen regelmäßig Schadensersatzforderungen. Die Mindestdeckungssumme sollte bei 10 Millionen Euro für Personenschäden liegen.
Hintergrund
Ärzte, die Pflegeheime betreiben oder als Geschäftsführer fungieren, tragen besondere Risiken:
- D&O-Versicherung vergessen: Als Geschäftsführer haften sie persönlich für organisatorische Fehler, eine Directors-and-Officers-Versicherung schützt vor Managementhaftung.
- Brandschutzrisiken unterschätzt: Pflegeheime haben strenge Brandschutzauflagen, bei Versäumnissen drohen Haftung und Versicherungsausschlüsse.
- Personalschlüssel nicht versicherungstechnisch relevant: Unterschreitung des gesetzlichen Personalschlüssels kann im Schadensfall zur Leistungsverweigerung des Versicherers führen.
- Epidemie-Risiko nicht abgesichert: COVID-19 hat gezeigt, dass Pflegeheime von Pandemien besonders betroffen sind, eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Epidemien ist empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die lediglich als Heimärzte in einer Pflegeeinrichtung tätig sind, ohne Betreiberverantwortung, benötigen keine Betreiberhaftpflicht, ihre Berufshaftpflicht genügt.
Ärzteversichert berät ärztliche Pflegeheim-Betreiber zu maßgeschneiderten Versicherungslösungen einschließlich D&O und Betriebshaftpflicht.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →