Der häufigste Fehler bei der Versicherung einer Physiotherapie-Praxis ist die Verwendung einer unspezifischen Berufshaftpflicht, die manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät und Lymphdrainage nicht explizit als versicherte Leistungen aufführt. Physiotherapeuten tragen ein eigenständiges Haftungsrisiko für Behandlungsfehler, falsche Grifftechniken oder übermäßige Belastung können zu Verletzungen führen. Der Versicherungsvertrag muss alle angebotenen Therapieformen einzeln benennen.
Hintergrund
Physiotherapie-Praxen unterscheiden sich versicherungstechnisch deutlich von Arztpraxen:
- Geräteversicherung für Trainingsgeräte fehlt: Praxen mit medizinischer Trainingstherapie (MTT) haben hohe Gerätewerte, Laufbänder, Seilzugapparate und Elektrotherapiegeräte müssen separat versichert sein.
- Hausbesuche nicht mitversichert: Viele Physiotherapeuten behandeln auch bei Patienten zu Hause, die Haftpflicht muss die Außendiensttätigkeit einschließen.
- Kursangebote haftungstechnisch nicht erfasst: Rehasport, Präventionskurse oder Gruppentherapie erzeugen ein anderes Risikoprofil als Einzelbehandlungen.
- Betriebsunterbrechung bei Wasserrohrbruch: Praxen mit Nassbereich (z. B. für Fango oder Hydrotherapie) haben ein erhöhtes Wasserschadenrisiko.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die Physiotherapeuten anstellen, versichern diese über die Praxis-Berufshaftpflicht, eine separate Physio-Versicherung ist dann nur für die selbstständige Tätigkeit nötig.
Ärzteversichert vermittelt spezialisierte Versicherungslösungen für Physiotherapie-Praxen mit individueller Risikoanalyse.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →