Der häufigste Fehler bei der Versicherung einer Physiotherapie-Praxis ist die Verwendung einer unspezifischen Berufshaftpflicht, die manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät und Lymphdrainage nicht explizit als versicherte Leistungen aufführt. Physiotherapeuten tragen ein eigenständiges Haftungsrisiko für Behandlungsfehler – falsche Grifftechniken oder übermäßige Belastung können zu Verletzungen führen. Der Versicherungsvertrag muss alle angebotenen Therapieformen einzeln benennen.
Hintergrund
Physiotherapie-Praxen unterscheiden sich versicherungstechnisch deutlich von Arztpraxen:
- Geräteversicherung für Trainingsgeräte fehlt: Praxen mit medizinischer Trainingstherapie (MTT) haben hohe Gerätewerte – Laufbänder, Seilzugapparate und Elektrotherapiegeräte müssen separat versichert sein.
- Hausbesuche nicht mitversichert: Viele Physiotherapeuten behandeln auch bei Patienten zu Hause – die Haftpflicht muss die Außendiensttätigkeit einschließen.
- Kursangebote haftungstechnisch nicht erfasst: Rehasport, Präventionskurse oder Gruppentherapie erzeugen ein anderes Risikoprofil als Einzelbehandlungen.
- Betriebsunterbrechung bei Wasserrohrbruch: Praxen mit Nassbereich (z. B. für Fango oder Hydrotherapie) haben ein erhöhtes Wasserschadenrisiko.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die Physiotherapeuten anstellen, versichern diese über die Praxis-Berufshaftpflicht – eine separate Physio-Versicherung ist dann nur für die selbstständige Tätigkeit nötig.
Ärzteversichert vermittelt spezialisierte Versicherungslösungen für Physiotherapie-Praxen mit individueller Risikoanalyse.
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