Der häufigste Fehler bei der Versicherungspflichtgrenze ist die fehlerhafte Berechnung des relevanten Jahresarbeitsentgelts (JAEG), das über die Versicherungspflicht in der GKV oder die Berechtigung zum PKV-Wechsel entscheidet. Für angestellte Ärzte liegt die Grenze 2026 bei 73.800 Euro brutto, erst bei regelmäßigem Überschreiten über mindestens ein Kalenderjahr endet die GKV-Pflicht. Einmalzahlungen und variable Vergütungen werden oft falsch einberechnet.

Hintergrund

Die Versicherungspflichtgrenze hat weitreichende Konsequenzen für die Krankenversicherungswahl:

  • Schwankende Einkünfte nicht berücksichtigt: Bei Ärzten mit Dienstvergütungen, Bereitschaftszulagen und Boni kann das JAEG von Jahr zu Jahr variieren, ein kurzfristiges Überschreiten genügt nicht für den dauerhaften PKV-Wechsel.
  • Ehepartnereffekt ignoriert: In der GKV sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei familienversichert, bei PKV-Wechsel müssen sie separat versichert werden.
  • Rückkehr in die GKV unterschätzt: Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV praktisch ausgeschlossen, diese Entscheidung muss langfristig durchdacht werden.
  • Befreiung als Pflichtversicherter nicht genutzt: Ärzte im Versorgungswerk können sich von der GKV-Pflicht befreien lassen (§ 8 SGB V).

Wann gilt das nicht?

Selbstständige und niedergelassene Ärzte sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden, sie können unabhängig vom Einkommen die PKV wählen.

Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Entscheidung an der Versicherungspflichtgrenze unter Berücksichtigung aller Lebensumstände.

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