Der häufigste Fehler bei der Berechnung der Versorgungslücke ist die Nichtberücksichtigung der Inflation, die den realen Kaufkraftverlust der künftigen Rente über 20 bis 30 Jahre Ansparphase erheblich mindert. Viele Ärzte rechnen mit nominalen Rentenzusagen des Versorgungswerks, ohne die jährliche Entwertung von 2-3 % einzukalkulieren. Eine korrekte Versorgungslücke wird inflationsbereinigt als Realwert berechnet.
Hintergrund
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem gewünschten Ruhestandseinkommen und den tatsächlich zu erwartenden Rentenansprüchen:
- Versorgungswerk-Rente überschätzt: Die Hochrechnung des Versorgungswerks basiert auf dem aktuellen Rechnungszins – dieser kann in Zukunft sinken und die tatsächliche Rente geringer ausfallen lassen.
- Lebenshaltungskosten im Ruhestand falsch geschätzt: Ärzte benötigen im Ruhestand häufig 70-80 % ihres letzten Nettoeinkommens, nicht nur 50 %.
- PKV-Beiträge im Alter nicht eingerechnet: Private Krankenversicherungsbeiträge steigen im Alter und müssen in die Bedarfsberechnung einfließen.
- Ehepartnerversorgung vergessen: Die Hinterbliebenenversorgung durch das Versorgungswerk ist begrenzt – zusätzliche Absicherung kann nötig sein.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit umfangreichem Immobilienvermögen, betrieblicher Altersvorsorge und weiteren Einkommensquellen können eine geringere Versorgungslücke aufweisen.
Ärzteversichert berechnet die individuelle Versorgungslücke für Ärzte unter Berücksichtigung aller Einkommensquellen und Inflationsszenarien.
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