Der häufigste Fehler bei Versorgungswerk-Leistungen ist die Überschätzung der BU-Rente des Versorgungswerks, die im Ernstfall oft nur 50-70 % der letzten Beitragshöhe beträgt und an die berufsunfähigkeitsspezifische Definition des jeweiligen Versorgungswerks gebunden ist. Viele Ärzte glauben, dass das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit eine existenzsichernde Rente zahlt – tatsächlich reicht sie selten aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Hintergrund

Die Leistungen der ärztlichen Versorgungswerke umfassen drei Säulen:

  • Altersrente falsch prognostiziert: Die Rentenhochrechnung basiert auf dem aktuellen Rechnungszins und konstanten Beiträgen – beides kann sich ändern.
  • BU-Definition nicht verstanden: Das Versorgungswerk prüft die Berufsunfähigkeit nach eigener Satzung, nicht nach den AVB einer privaten BU-Versicherung – die Anforderungen können strenger sein.
  • Hinterbliebenenrente überschätzt: Witwen- und Waisenrente aus dem Versorgungswerk sind begrenzt und decken den Bedarf einer Familie selten vollständig.
  • Reha-Leistungen nicht beantragt: Einige Versorgungswerke bieten Rehabilitationsmaßnahmen vor BU-Anerkennung an – diese werden zu selten in Anspruch genommen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die zusätzlich eine private BU-Versicherung und Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, sind weniger abhängig von den Versorgungswerk-Leistungen.

Ärzteversichert analysiert die Leistungen Ihres Versorgungswerks und zeigt, wo ergänzende private Absicherung sinnvoll ist.

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