Der häufigste Fehler bei Versorgungswerk-Leistungen ist die Überschätzung der BU-Rente des Versorgungswerks, die im Ernstfall oft nur 50-70 % der letzten Beitragshöhe beträgt und an die berufsunfähigkeitsspezifische Definition des jeweiligen Versorgungswerks gebunden ist. Viele Ärzte glauben, dass das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit eine existenzsichernde Rente zahlt, tatsächlich reicht sie selten aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Hintergrund

Die Leistungen der ärztlichen Versorgungswerke umfassen drei Säulen:

  • Altersrente falsch prognostiziert: Die Rentenhochrechnung basiert auf dem aktuellen Rechnungszins und konstanten Beiträgen, beides kann sich ändern.
  • BU-Definition nicht verstanden: Das Versorgungswerk prüft die Berufsunfähigkeit nach eigener Satzung, nicht nach den AVB einer privaten BU-Versicherung, die Anforderungen können strenger sein.
  • Hinterbliebenenrente überschätzt: Witwen- und Waisenrente aus dem Versorgungswerk sind begrenzt und decken den Bedarf einer Familie selten vollständig.
  • Reha-Leistungen nicht beantragt: Einige Versorgungswerke bieten Rehabilitationsmaßnahmen vor BU-Anerkennung an, diese werden zu selten in Anspruch genommen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die zusätzlich eine private BU-Versicherung und Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, sind weniger abhängig von den Versorgungswerk-Leistungen.

Ärzteversichert analysiert die Leistungen Ihres Versorgungswerks und zeigt, wo ergänzende private Absicherung sinnvoll ist.

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