Der häufigste Fehler bei der Vertrauensschadenversicherung ist die Annahme, dass Veruntreuung und Betrug durch Mitarbeiter in der Arztpraxis nicht vorkommen, obwohl Unterschlagung von Bargeld, Manipulation der Abrechnung und Diebstahl von Praxismaterial zu den häufigsten internen Schadensfällen gehören. Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt den Praxisinhaber vor Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern und Dritten.

Hintergrund

Arztpraxen sind besonders anfällig für Vertrauensschäden:

  • Deckungsumfang nicht geprüft: Moderne VSV-Policen decken neben Mitarbeiteruntreue auch Cyberbetrug (z. B. CEO-Fraud, Phishing) und Erpressung ab – viele Ärzte haben nur die Grunddeckung.
  • Versicherungssumme zu gering: Bei Praxen mit hohem Bargeldaufkommen (Privatpatienten, IGeL-Leistungen) kann der Schaden schnell fünfstellig werden.
  • Externe Dienstleister nicht eingeschlossen: Auch Reinigungskräfte, IT-Dienstleister oder Abrechnungsunternehmen können Vertrauensschäden verursachen.
  • Keine Rückwärtsdeckung vereinbart: Schäden, die vor Vertragsbeginn begangen, aber erst danach entdeckt werden, sind nur bei vereinbarter Rückwärtsdeckung versichert.

Wann gilt das nicht?

Einzelpraxen ohne Angestellte haben ein geringeres Vertrauensschadenrisiko – hier kann eine Cyberversicherung den wesentlichen Schutz bieten.

Ärzteversichert prüft das Risikoprofil Ihrer Praxis und empfiehlt bei Bedarf eine Vertrauensschadenversicherung mit angemessener Deckungssumme.

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