Der häufigste Fehler bei Wartezeit und Karenzzeit in der BU-Versicherung ist die Verwechslung beider Begriffe: Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, bevor Versicherungsschutz besteht, während die Karenzzeit die Zeitspanne zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Beginn der Rentenzahlung bezeichnet. Ärzte, die eine lange Karenzzeit wählen, sparen Beiträge, müssen aber die Lücke zwischen BU-Eintritt und erster Rentenzahlung aus eigenen Mitteln überbrücken.
Hintergrund
Beide Zeiträume haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen:
- Karenzzeit zu lang gewählt: Eine Karenzzeit von 6 oder 12 Monaten spart Beiträge, erfordert aber ausreichende Liquiditätsreserven oder eine Praxisausfallversicherung als Brückenabsicherung.
- Wartezeit bei Vorerkrankungen nicht beachtet: Bei bestimmten Erkrankungen kann die Wartezeit verlängert oder ein Leistungsausschluss vereinbart sein.
- Rückwirkende Leistung nicht vereinbart: Manche Tarife leisten nach Ablauf der Karenzzeit rückwirkend ab BU-Eintritt – dies ist für Ärzte besonders vorteilhaft.
- Karenzzeit nicht mit Versorgungswerk abgestimmt: Die BU-Rente des Versorgungswerks hat eigene Wartefristen – die private BU sollte diese Lücke schließen.
Wann gilt das nicht?
Bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit entfällt die Wartezeit in der Regel vollständig – der Schutz gilt ab Vertragsbeginn.
Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Abstimmung von Karenzzeit und Wartezeit in der BU-Versicherung.
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