Der häufigste Fehler beim Wechsel zwischen GKV und PKV ist die ausschließliche Betrachtung des aktuellen Beitragsvorteils, ohne die langfristigen Kostenentwicklungen, Beitragssteigerungen im Alter und den Verlust der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner und Kinder zu berücksichtigen. Ein Wechsel in die PKV ist für junge, gutverdienende, ledige Ärzte oft vorteilhaft – bei Familiengründung oder sinkenden Einkünften kann die Situation anders aussehen.

Hintergrund

Der Systemwechsel hat weitreichende und teilweise irreversible Konsequenzen:

  • Rückkehr in die GKV unterschätzt: Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV praktisch ausgeschlossen – selbst bei Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze.
  • Familienversicherung nicht einkalkuliert: In der GKV sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert – in der PKV kostet jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag.
  • Altersrückstellungen nicht verglichen: Nicht alle PKV-Tarife bilden ausreichende Altersrückstellungen – günstige Einstiegstarife können im Alter teuer werden.
  • Vorerkrankungen verschwiegen: Falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben beim PKV-Antrag können zur Anfechtung des Vertrags führen.

Wann gilt das nicht?

Beamtete Ärzte (z. B. an Universitätskliniken) erhalten Beihilfe und profitieren fast immer vom PKV-Wechsel, da die PKV nur den Restbetrag absichern muss.

Ärzteversichert berät Ärzte umfassend zum Wechsel zwischen GKV und PKV unter Berücksichtigung aller Lebens- und Karrierephasen.

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