Der häufigste Fehler bei der Weiterbildungsordnung ist die unzureichende Dokumentation der Weiterbildungsinhalte im elektronischen Logbuch, wodurch bei der Facharztprüfung Lücken festgestellt werden und Weiterbildungszeiten nicht anerkannt werden. Die Weiterbildungsordnung (WBO) der jeweiligen Landesärztekammer definiert verbindlich, welche Inhalte, Zeiten und Kompetenzen für die Facharztanerkennung nachgewiesen werden müssen.

Hintergrund

Die Weiterbildungsordnung betrifft jeden Arzt auf dem Weg zum Facharzt:

  • Weiterbildungsbefugnis des Ausbilders nicht geprüft: Nicht jeder Oberarzt oder Chefarzt hat eine volle Weiterbildungsbefugnis – Zeiten unter einem nicht befugten Arzt werden nicht angerechnet.
  • Wechsel zwischen Bundesländern nicht abgestimmt: Jedes Bundesland hat eine eigene WBO – bei Bundeslandwechsel müssen die Weiterbildungszeiten übertragen und anerkannt werden.
  • Teilzeitweiterbildung nicht korrekt berechnet: Teilzeittätigkeit verlängert die Weiterbildungszeit proportional – mindestens 50 % einer Vollzeitstelle sind erforderlich.
  • Fristen für die Antragstellung versäumt: Die Anmeldung zur Facharztprüfung muss fristgerecht erfolgen – Übergangsregelungen bei WBO-Novellen sind zeitlich begrenzt.

Wann gilt das nicht?

Fachärzte, die bereits ihre Anerkennung erhalten haben, unterliegen nur noch der Fortbildungspflicht (CME-Punkte), nicht mehr der Weiterbildungsordnung.

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