Der häufigste Fehler beim Wiedereinstieg nach Elternzeit ist die fehlende Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes, insbesondere der Berufsunfähigkeitsversicherung und der PKV, die während der Elternzeit möglicherweise ruhend gestellt oder auf den Basistarif reduziert wurden. Nach der Rückkehr müssen alle Versicherungen reaktiviert und an die neue Arbeitssituation (Teilzeit, Jobsharing) angepasst werden.
Hintergrund
Der Wiedereinstieg nach Elternzeit betrifft insbesondere Ärztinnen, aber zunehmend auch Ärzte:
- Teilzeitanspruch nicht geltend gemacht: Angestellte Ärzte haben nach § 15 BEEG einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während und nach der Elternzeit – dieser muss fristgerecht beantragt werden.
- KV-Zulassung bei Niedergelassenen gefährdet: Niedergelassene Ärztinnen müssen die Vertretung während der Elternzeit bei der KV anzeigen – bei zu langer Abwesenheit ohne Vertretung kann die Zulassung gefährdet sein.
- Versorgungswerk-Beiträge nicht angepasst: Während der Elternzeit können Mindestbeiträge gezahlt werden – die Rückkehr zum vollen Beitrag muss aktiv gemeldet werden.
- Fortbildungspflicht nicht erfüllt: CME-Punkte müssen auch nach der Elternzeit nachgeholt werden – die Fünf-Jahres-Frist läuft weiter.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die nach der Elternzeit in Vollzeit an die gleiche Stelle zurückkehren, benötigen meist keine Versicherungsanpassung – eine Überprüfung ist dennoch empfehlenswert.
Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen und Ärzte beim Wiedereinstieg nach Elternzeit mit einem umfassenden Versicherungscheck.
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