Der häufigste Fehler bei der Wohngebäudeversicherung für Ärzte ist die Unterversicherung durch veraltete Gebäudebewertungen, die den gestiegenen Wiederherstellungswert nach aktuellen Baukosten nicht mehr widerspiegeln. Besonders Ärzte mit Eigenheim und integrierter Praxis im selben Gebäude müssen den gewerblichen Nutzungsanteil in der Wohngebäudeversicherung korrekt deklarieren – andernfalls kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen.
Hintergrund
Die Wohngebäudeversicherung hat für Ärzte besondere Aspekte:
- Elementarversicherung nicht eingeschlossen: Überschwemmung, Starkregen und Erdrutsch sind nicht automatisch gedeckt – angesichts zunehmender Extremwetterereignisse ist dieser Baustein unverzichtbar.
- Praxisräume im Wohngebäude nicht gemeldet: Wenn die Arztpraxis im Erdgeschoss des Eigenheims betrieben wird, muss dies dem Versicherer gemeldet werden – die gewerbliche Nutzung verändert das Risikoprofil.
- Photovoltaikanlage nicht mitversichert: Viele Ärzte installieren Solaranlagen – diese müssen in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen oder separat versichert werden.
- Gleitender Neuwert nicht vereinbart: Ohne gleitende Neuwertversicherung (Wert 1914) droht bei Totalschaden eine Unterdeckung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die zur Miete wohnen, benötigen keine Wohngebäudeversicherung – der Vermieter ist für die Gebäudeversicherung verantwortlich.
Ärzteversichert prüft die Wohngebäudeversicherung von Ärzten auf Unterversicherung und empfiehlt bei Bedarf eine Aktualisierung der Deckungssummen.
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