Der häufigste Fehler bei der Zahnarztpraxis-Bewertung ist die Überbewertung des ideellen Werts (Goodwill), der bei Zahnarztpraxen stark an die Person des Behandlers gebunden ist und nach einem Inhaberwechsel erfahrungsgemäß um 20-40 % sinkt. Verkäufer orientieren sich häufig am eigenen Umsatz, ohne die Abwanderungsquote der Patienten nach dem Inhaberwechsel realistisch einzuschätzen. Eine professionelle Bewertung kombiniert Substanz- und Ertragswertverfahren.
Hintergrund
Die Bewertung einer Zahnarztpraxis unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der allgemeinen Praxisbewertung:
- Geräte-Substanzwert überschätzt: Zahnärztliche Geräte (Behandlungseinheiten, Röntgen, CAD/CAM) verlieren schnell an Wert – der Zeitwert liegt oft deutlich unter dem Buchwert.
- Laboranteil nicht berücksichtigt: Praxen mit eigenem Dentallabor haben einen zusätzlichen Wertfaktor, der separat bewertet werden muss.
- Standortabhängigkeit ignoriert: Zahnarztpraxen sind stärker standortabhängig als Facharztpraxen – die Wettbewerbssituation im Einzugsgebiet beeinflusst den Goodwill erheblich.
- Personalkosten nicht realistisch einkalkuliert: Qualifizierte Dentalhygienikerinnen und ZFA sind knapp – die Personalkosten müssen im Ertragswert realistisch berücksichtigt werden.
Wann gilt das nicht?
Bei Praxen ohne Kassenzulassung (reine Privatzahnarztpraxis) gelten andere Bewertungsmaßstäbe, da der Kassensitz keinen eigenen Wert hat.
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