Der häufigste Fehler bei der Zahnarztpraxis-Gründung ist die Unterschätzung des Investitionsvolumens, das für eine moderne Zahnarztpraxis mit digitaler Röntgentechnik, CAD/CAM-System und ergonomischen Behandlungseinheiten häufig zwischen 350.000 und 600.000 Euro liegt. Viele Gründer planen zu knapp und müssen kurz nach Eröffnung nachfinanzieren – dies schwächt die Verhandlungsposition gegenüber der Bank. Ein realistischer Businessplan mit Liquiditätsreserve ist unverzichtbar.

Hintergrund

Die Zahnarztpraxis-Gründung hat spezifische Anforderungen:

  • Standort ohne Wettbewerbsanalyse gewählt: Die Zahnarztdichte in der Region muss analysiert werden – in überversorgten Gebieten ist die Patientengewinnung erheblich schwieriger.
  • Hygienekonzept und RKI-Richtlinien nicht von Anfang an eingeplant: Die baulichen Anforderungen an Aufbereitung, Sterilisation und Trennung von reinen und unreinen Bereichen müssen im Praxisdesign berücksichtigt werden.
  • KZV-Zulassung nicht frühzeitig beantragt: Die Zulassung als Vertragszahnarzt erfolgt über den Zulassungsausschuss und kann mehrere Monate dauern.
  • Versicherungskonzept erst nach Eröffnung erstellt: Berufshaftpflicht, Praxisinventar, Elektronik und Betriebsunterbrechung müssen vor dem ersten Behandlungstag stehen.

Wann gilt das nicht?

Zahnärzte, die eine bestehende Praxis übernehmen, haben einen geringeren Investitionsbedarf für Erstausstattung, müssen aber den Kaufpreis und eventuelle Modernisierungskosten einplanen.

Ärzteversichert begleitet Zahnärzte bei der Praxisgründung mit einem umfassenden Versicherungskonzept von Tag eins.

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