Der häufigste Fehler bei der Zahnzusatzversicherung ist der Abschluss erst dann, wenn eine teure Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde, obwohl die meisten Tarife Leistungen für bereits begonnene oder geplante Behandlungen ausschließen. Zahnzusatzversicherungen sind Vorsorgeprodukte – sie müssen abgeschlossen werden, bevor ein Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt hat. Zudem gelten in den ersten Jahren Leistungsbegrenzungen (Zahnstaffel).

Hintergrund

Die Zahnzusatzversicherung ergänzt den GKV- oder PKV-Schutz für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie:

  • Wartezeiten nicht beachtet: Die meisten Tarife haben Wartezeiten von 8 Monaten für Zahnersatz – in dieser Zeit besteht kein Leistungsanspruch.
  • Zahnstaffel unterschätzt: In den ersten 3-5 Jahren ist die Leistung auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt (z. B. 1.000-3.000 Euro pro Jahr) – erst danach greift die volle Deckung.
  • Zahnstatus bei Antragstellung verschwiegen: Fehlende oder bereits behandlungsbedürftige Zähne müssen im Antrag angegeben werden – Falschangaben können zur Vertragskündigung führen.
  • PKV-Zahntarif nicht geprüft: Ärzte mit PKV haben oft bereits einen Zahntarif integriert – eine Zusatzversicherung ist dann nur bei unzureichender PKV-Zahnleistung sinnvoll.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit einem umfassenden PKV-Tarif, der 80-100 % Zahnersatz und Implantate abdeckt, benötigen keine separate Zahnzusatzversicherung.

Ärzteversichert vergleicht PKV-Zahntarife und Zahnzusatzversicherungen, um für Ärzte die optimale Zahnabsicherung zu finden.

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