Die wichtigste Erfahrung von Ärzten mit der Haftpflichtversicherung ist, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall nur so gut ist wie die Detailgenauigkeit des Vertrags – pauschale Policen ohne fachspezifische Deckung führen regelmäßig zu Leistungsablehnungen bei spezialisierten Behandlungsverfahren. Viele Ärzte berichten, dass sie erst im Schadensfall feststellten, dass bestimmte Tätigkeiten (IGeL, Gutachten, Notdienst) nicht versichert waren.
Hintergrund
Aus der Praxiserfahrung lassen sich bewährte Tipps ableiten:
- Fachspezifische Deckung wählen: Chirurgen, Anästhesisten und Geburtshelfer haben höhere Risiken als Allgemeinmediziner – die Haftpflicht muss das tatsächliche Tätigkeitsspektrum abbilden.
- Nachhaftung unbedingt einschließen: Viele Ärzte vergessen, dass nach Praxisaufgabe oder Ruhestand noch Ansprüche aus früherer Tätigkeit geltend gemacht werden können – eine Nachhaftungsklausel von mindestens 5 Jahren ist empfehlenswert.
- Versicherungswechsel sorgfältig planen: Beim Wechsel des Versicherers muss eine nahtlose Deckung sichergestellt werden – Lücken von auch nur einem Tag können im Schadensfall fatal sein.
- Schadenmeldung sofort erstatten: Je früher ein potenzieller Schadensfall gemeldet wird, desto besser kann der Versicherer reagieren.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte, die ausschließlich weisungsgebunden im Krankenhaus arbeiten, sind über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers versichert – eine eigene Police ist dennoch für Nebentätigkeiten ratsam.
Ärzteversichert teilt Erfahrungswerte aus Tausenden von Beratungsgesprächen und hilft Ärzten, typische Haftpflichtfehler zu vermeiden.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →