Ab 2026 werden die Vergütungspauschalen in Hausarztverträgen nach §73b SGB V angehoben, um die hausärztliche Versorgung wirtschaftlich attraktiver zu gestalten. Die neuen Fallwerte liegen je nach Kassenvertrag zwischen 5 und 12 Prozent über dem Vorjahresniveau. Zusätzlich gelten erweiterte digitale Dokumentationspflichten im Rahmen der Telematikinfrastruktur.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz II die Rahmenbedingungen für die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) neu justiert. Hausärzte, die an HZV-Verträgen teilnehmen, profitieren von höheren Kontaktpauschalen und vereinfachten Abrechnungswegen. Gleichzeitig wird die elektronische Patientenakte (ePA) zur Pflichtdokumentation bei HZV-Patienten. Wer bereits digital arbeitet, hat hier einen klaren Vorteil.
Wann gilt das nicht?
Die neuen Pauschalen gelten nur für Vertragsärzte, die aktiv an einem HZV-Vertrag nach §73b SGB V teilnehmen. Ärzte in reiner KV-Abrechnung ohne Selektivvertrag sind von den Änderungen nicht betroffen. Auch Fachärzte ohne hausärztliche Zulassung profitieren nicht von den neuen Fallwerten.
Bei Ärzteversichert unterstützen wir Hausärzte dabei, die wirtschaftlichen Auswirkungen neuer Vertragsmodelle auf ihre Praxis realistisch einzuschätzen und die passende Absicherungsstrategie zu entwickeln.
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