Ein Hausarztvertrag nach §73b SGB V lohnt sich für die meisten Hausärzte wirtschaftlich, da die Vergütung über den regulären KV-Honoraren liegt und Budgetdeckelungen entfallen. Erfahrungsgemäß erzielen teilnehmende Praxen im Schnitt 10–20 % höhere Fallwerte. Gleichzeitig berichten Ärzte von geringerem Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung.

Hintergrund

Der Einstieg in einen HZV-Vertrag ist freiwillig, erfordert aber eine aktive Anmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse. Viele Hausärzte empfehlen, vorab die eigene Patientenstruktur zu analysieren: Je höher der Anteil chronisch kranker Patienten, desto stärker profitiert die Praxis von den Chronikerpauschalen. Ein Praxistipp erfahrener Kollegen lautet, parallel zur HZV-Teilnahme die eigenen Leistungskennzahlen quartalsweise zu tracken, um den wirtschaftlichen Effekt sichtbar zu machen.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit überwiegend jungem, gesundem Patientenstamm profitieren weniger von HZV-Verträgen. Auch bei sehr kleinen Praxen mit wenigen eingeschriebenen Patienten kann der Verwaltungsaufwand den wirtschaftlichen Vorteil überwiegen. Wer bereits in einem konkurrierenden Selektivvertrag eingebunden ist, sollte die Kündigungsfristen prüfen.

Ärzteversichert berät Hausärzte zur optimalen Kombination aus Vertragsmodellen und Praxisabsicherung, damit die wirtschaftlichen Vorteile auch langfristig abgesichert sind.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →