PKV-Tarife mit Heilpraktiker-Baustein bieten den Vorteil einer freien Therapeutenwahl und der Erstattung komplementärmedizinischer Behandlungen wie Osteopathie, Akupunktur oder Naturheilverfahren. Der Nachteil liegt in höheren Monatsprämien und häufig begrenzten Jahreshöchstbeträgen für Heilpraktiker-Leistungen. Für Ärzte, die alternative Medizin regelmäßig nutzen, kann sich der Baustein dennoch finanziell lohnen.

Hintergrund

Der Vorteil zeigt sich besonders bei chronischen Beschwerden, bei denen schulmedizinische Therapien allein nicht ausreichen. Viele Ärzte schätzen die Möglichkeit, Behandlungen wie manuelle Therapie oder Phytotherapie ohne Überweisung in Anspruch zu nehmen. Nachteilig ist, dass die Erstattung meist auf 1.000–2.500 Euro pro Jahr begrenzt ist und nicht alle Heilpraktiker-Verfahren abgedeckt werden. Zudem prüfen Versicherer bei häufiger Inanspruchnahme genauer und lehnen einzelne Rechnungen ab.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die keine alternativen Heilverfahren nutzen, zahlen mit dem Heilpraktiker-Baustein eine unnötige Zusatzprämie. In Basistarifen ist der Baustein grundsätzlich nicht verfügbar.

Ärzteversichert vergleicht für Ärzte die Heilpraktiker-Bausteine verschiedener PKV-Tarife und findet die optimale Kombination aus Leistungsumfang und Prämie.

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