Ab 2026 treten neue Festbetragsregelungen und verschärfte Qualitätsstandards für die Hilfsmittelversorgung in der GKV in Kraft, die sich direkt auf die ärztliche Verordnungspraxis auswirken. Ärzte müssen bei der Hilfsmittelverordnung künftig detailliertere Begründungen dokumentieren, um Wirtschaftlichkeitsprüfungen standzuhalten. Gleichzeitig werden die Festbeträge für bestimmte Produktgruppen wie Einlagen und Kompressionsstrümpfe angehoben.
Hintergrund
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes wird regelmäßig aktualisiert. Die Neuerungen 2026 betreffen insbesondere die Produktgruppen Orthopädietechnik, Hörhilfen und Inkontinenzversorgung. Für verordnende Ärzte bedeutet das: Die Verordnung muss die medizinische Notwendigkeit präziser begründen, und die Auswahl muss sich am Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V orientieren. Bei Regressen wegen unwirtschaftlicher Verordnung kann die KV den Arzt in Haftung nehmen.
Wann gilt das nicht?
Privatversicherte Patienten unterliegen nicht den GKV-Festbetragsregelungen. Auch bei stationärer Behandlung gelten andere Erstattungswege für Hilfsmittel.
Ärzteversichert informiert verordnende Ärzte über die Schnittstelle zwischen Verordnungsrisiko und Berufshaftpflichtschutz bei Regressforderungen.
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